Literatur für Personaler
Die Literatur für Personaler der Arbeitgeberbibliothek bietet eine zuverlässige und fachlich korrekte Informationsquelle für rechtliche Frage- und Problemstellungen im Bereich Arbeitsrecht und Personalfragen. Im Fokus stehen dabei gesetzliche Regelungen, die für Arbeitgeber und vor allem für Personaler relevant sind und damit die Grundlage einer erfolgreichen Betriebsführung bilden. Behandelte Fachgebiete sind unter anderem aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze und die Bestimmungen zur geringfügigen Beschäftigung.
Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze im Arbeitsrecht
Das Arbeitsschutzgesetz regelt das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf rechtlicher Ebene und ist deshalb besonders für Personaler von großer Wichtigkeit. Das Gesetz enthält nicht nur Bestimmungen zur Regelung bestehender Arbeitsverhältnisse, sondern schließt auch Aspekte der Entlassungs- und Einstellungsbedingungen mit ein.
Für große Teile dieser Vorschriften, wie die Schutzbestimmungen für besondere Arbeitnehmergruppen oder die Regelung der Arbeitszeiten, gilt eine gesetzliche Aushangpflicht, die vom Arbeitgeber einzuhalten ist. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sich Beschäftigte jederzeit eigenständig über ihre Rechten und Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber informieren können. Dabei ist nicht geregelt, in welcher Form die Gesetze den Beschäftigten zugänglich gemacht werden müssen, üblich ist jedoch ein öffentlicher Aushang im Betrieb bzw. auf einer Online-Plattform. In letzterem Fall muss garantiert werden, dass alle Beschäftigten über einen internen Zugang zu ebendieser Plattform verfügen und bei Bedarf darauf zugreifen können. Neben dem Arbeitsschutzgesetz gilt die Aushangpflicht außerdem auch für weitere Dokumente, so etwa ausschlaggebende Tarifverträge und die im Unternehmen geltenden Betriebsvereinbarungen.
Aufgabe des Personalers als Bindeglied zwischen der Unternehmensführung und den Beschäftigten ist es oft, der Aushangpflicht im Betrieb nachzukommen und dadurch der Benachteiligung bestimmter Beschäftigungsgruppen sowie gesundheitlichen oder die Sicherheit der Beschäftigten betreffenden Gefährdungen vorzubeugen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften ist es an ihm, in Absprache mit der Betriebsleitung entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um eine Lösung des entstandenen Konflikts herbeizuführen. Besteht der Verstoß von Seiten eines oder einer Beschäftigten, können Abmahnungen oder gegebenenfalls sogar die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein. Die Literatur für Personaler der Arbeitgeberbibliothek vermittelt die Grundlagen des Arbeitsrechts nah an der betrieblichen Praxis und geht auf mögliche Problemsituationen anschaulich ein.
Das Mindestlohngesetz als wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts
Eine ebenfalls große Rolle in den arbeitsrechtlichen Grundlagen für ein gutes und stabiles Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern spielt das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, das sogenannte Mindestlohngesetz (MiLoG), über das Personaler stets ausreichend informiert sein sollten.
Jeder und jede Beschäftigte eines Betriebes hat den Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in Höhe des gesetzlich geltenden Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Zahlung des Entgelts hat zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch am Ende des Monats nach dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, stattzufinden.
Seit dem 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 8,84 Euro. Eine Mindestlohnkommission, bestehend aus Mitgliedern von führenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie beratenden Mitgliedern aus wissenschaftlichen Bereichen, gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns ab, die dann von der Bundesregierung ohne weitere Zustimmung verbindlich gemacht werden kann. Um eine Einhaltung der Mindestlohnzahlung zu gewährleisten, unterliegen Arbeitgeber der Meldepflicht ihrer Angestellten und sind gegebenenfalls verpflichtet, der Zollbehörde Einsicht in Arbeitsverträge und andere Dokumente zu gewähren.
Jedoch finden die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn nicht immer problemlos Anwendung. Besonders bei freiberuflich Beschäftigten, bei Praktikanten oder beim Bereitschaftsdienst besteht im Einzelfall oft rechtlicher Klärungsbedarf. Mit entsprechender Literatur für Personaler erleichtert es die Arbeitgeberbibliothek, einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen bezüglich des Mindestlohns zu gewinnen, und bietet eine seriöse Quelle für rechtliche Informationen, welche die Grundlage eines erfolgreichen Personalmanagements darstellen.
Geringfügige Beschäftigung in der Praxis
Ähnlich wie das Mindestlohngesetz werfen auch die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Mini- oder auch 450-Euro-Jobs), bei ihrer praktischen Anwendung oftmals Fragen auf. Zunächst ist zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und Beschäftigungen, die lediglich aufgrund ihrer begrenzten Dauer geringfügig sind, zu unterscheiden. Letztere werden als kurzfristige Beschäftigungen bezeichnet. Bei beiden Beschäftigungsarten wird ein monatliches Arbeitsentgelt von 450 Euro nicht überschritten, die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei zunächst nicht relevant.
Bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung gilt seit dem Jahr 2013 eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, in deren Rahmen Arbeitgeber einen Beitragsanteil von 15 %, Beschäftigte einen Anteil von 3,7 % abzugeben haben. Jedoch können sich Beschäftigte von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, sofern die Beschäftigung nicht als Teil einer Berufsausbildung oder innerhalb eines Freiwilligendienstes ausgeübt wird. Hier finden Sie Literatur zur geringfügigen Beschäftigung.
Wichtig für den Arbeitgeber: Geringfügige Beschäftigte sind nach Gesetz als Arbeitnehmer in Teilzeit zu behandeln und haben daher auch die gleichen Ansprüche. Darunter zählen bezahlter Urlaub und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei für den Arbeitgeber bei vorübergehenden Aushilfskräften die Möglichkeit besteht, eine kürzere Kündigungsfrist für die ersten drei Monate festzulegen.
So klar die gesetzlichen Vorgaben in der Theorie auch scheinen – in der Praxis sieht sich der Personaler dennoch oftmals mit Sonderfällen konfrontiert, die zahlreiche problematische Fragestellungen aufwerfen. Welche Maßnahmen sieht das Gesetz bei geringfügigen Beschäftigungen zum Beispiel in Bezug auf Mutterschutz, Krankheit oder Sonderzahlungen vor? Die richtige Literatur für Personaler, die in Form von Praxishandbüchern als Nachschlagewerk in Problemfällen fungiert, sorgt auch hier für reibungslose Abwicklungen im Personalbereich.